Ein LEI (Legal Entity Identifier) ist ein einzigartiger 20-stelliger alphanumerischer Code, der für den Handel und die Meldung von Derivatkontrakten innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) gemäss der Verordnung (EU) Nr. 648/2012 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. Juli 2012 über ausserbörsliche Derivate (OTC), zentrale Gegenparteien und Transaktionsregister (EMIR) erforderlich ist.
Gemäss MiFID II und der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) müssen Marktteilnehmer einen LEI für jeden Emittenten erfassen, dessen Wertpapiere zum Handel zugelassen sind. Alle Wertpapierfirmen, die MiFID II unterliegen, müssen einen gültigen LEI führen.
So beantragen Sie schnell Ihren LEI:
- Nutzen Sie den Link zur Website Bundesamt für Statistik: LEI erhalten oder erneuern
- Wählen Sie die Option, die zu Ihrer Situation passt: Beantragen oder Verlängern
- Schliessen Sie den Vorgang ab
- Senden Sie uns das Dokument
Bitte beachten Sie, dass Sie Ihren LEI möglicherweise regelmässig aktualisieren müssen.
Häufige Fragen /FAQ