Falls Sie einer anderen Person Zugang zu Ihrem Saxo-Konto gewähren möchten, damit diese handeln oder Ihr Konto verwalten kann, haben Sie zwei Möglichkeiten: die Erteilung einer Vollmacht (Power of Attorney, PoA), wobei Sie alleiniger Kontoinhaber bleiben, oder die Eröffnung eines Gemeinschaftskontos, bei dem Sie beide Eigentümer des Kontos sind.
Erteilung einer Vollmacht (PoA)
Eine Vollmacht ist eine vom Kontoinhaber erteilte Berechtigung für eine andere Person, die dieser den Zugriff auf das Konto ermöglicht und sie dazu befugt, bestimmte Handlungen vorzunehmen, wie beispielsweise Wertpapiergeschäfte zu platzieren, Barauszahlungen (auf das Konto des Kontoinhabers) zu veranlassen usw.
- Wie wird der Zugriff gewährt? Sie können die Vollmacht über die Plattform von Ihrem bestehenden Konto aus beantragen und erteilen. Hier finden Sie weitere Informationen darüber, wie Sie einer Person mittels Vollmacht Zugriff auf Ihr Konto gewähren können.
- Erhält die bevollmächtigte Person eigene Zugangsdaten? Ja.
- Welche Anforderungen gelten für die Identitätsprüfung der bevollmächtigten Person? Nur der Kontoinhaber wird als Kunde geführt. Die Person, die die Vollmacht erhält, muss ebenfalls ihre Identität bestätigen, jedoch ausschließlich als bevollmächtigte Person, die im Namen des Kontoinhabers handelt (nicht als Kontoinhaber selbst).
- Kann die bevollmächtigte Person Handelsaufträge platzieren? Ja.
- Kann die bevollmächtigte Person Barauszahlungen beantragen? Ja, sie kann Auszahlungen auf das Konto des Kontoinhabers veranlassen.
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Kann die bevollmächtigte Person Gelder von ihrem eigenen Bankkonto auf das Saxo-Konto überweisen?
Nein. -
Kann die bevollmächtigte Person Positionen von ihren eigenen Konten zu Saxo übertragen?
Nein. - Wer kann eine Vollmacht erhalten? Hier finden Sie weitere Informationen dazu, wer eine Vollmacht erhalten kann.
- Wie viele Personen können für ein Konto bevollmächtigt werden? Pro Konto kann jeweils nur eine Vollmacht erteilt werden.
- Wer ist der rechtliche Eigentümer des Kontos? Der rechtliche Eigentümer des Kontos ist ausschliesslich der Kontoinhaber. Das Konto wird auf seinen Namen geführt.
Eröffnung eines Gemeinschaftskontos
Ein Gemeinschaftskonto ist ein von zwei Personen gemeinsam geführtes Konto, bei dem beide Parteien rechtliche Mitinhaber sind und die gleichen Rechte und Pflichten hinsichtlich Kontozugriff, Handel und Kontoverwaltung haben.
- Wie wird der Zugriff gewährt? Sie können ein neues Gemeinschaftskonto eröffnen, indem Sie gemeinsam mit der anderen Person einen Antrag stellen. Beide Antragsteller müssen zum Zeitpunkt der Kontoeröffnung mindestens 18 Jahre alt sein.
- Verfügen beide Personen über eigene Zugangsdaten? Ja.
- Welche Anforderungen gelten für die Identitätsprüfung? Beide Personen müssen vollständige Identitätsnachweise durchlaufen und alle Verifizierungsprüfungen erfolgreich bestehen, da beide rechtliche Kontoinhaber werden.
- Kann die berechtigte Person Handelsaufträge platzieren? Ja.
- Kann die berechtigte Person Barauszahlungen beantragen? Ja.
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Kann die berechtigte Person Geld von ihrem eigenen Bankkonto auf das Saxo-Konto überweisen?
Ja. Beide Inhaber eines Gemeinschaftskontos können Gelder von deren eigenen Bankkonto auf das Gemeinschaftskonto überweisen. In bestimmten Fällen kann ein Kontoauszug als Nachweis der Überweisung angefordert werden. - Kann die berechtigte Person Positionen von ihren eigenen Konten zu Saxo übertragen? Nur in Ausnahmefällen. Überträge sind allgemein nur dann zulässig, wenn sie von oder zu einem anderen Konto mit derselben Gemeinschaftskonto-Struktur erfolgen.
- Wer ist berechtigt, ein Gemeinschaftskonto zu eröffnen? Ein Gemeinschaftskonto kann nur von Familienangehörigen ersten Grades gemeinsam eröffnet werden.
- Wie viele Personen können Zugang zu einem Konto haben? Ein Gemeinschaftskonto hat zwei Kontoinhaber.
- Wer ist der rechtliche Eigentümer des Kontos? Beide Personen sind rechtliche Miteigentümer des Kontos, und das Konto wird auf die Namen beider Personen geführt.
| Hinweis: Es ist nicht möglich, ein bestehendes Einzelkonto nachträglich in ein Gemeinschaftskonto umzuwandeln. |