Bei Saxo können Gemeinschaftskonten nur von zwei Personen eröffnet werden. Gemeinschaftskonten sind ausschliesslich für direkte Familienangehörige verfügbar, definiert als:
- Ehepartner
- Geschwister
- Eltern und Kinder
Eine Person darf zu einem bestimmten Zeitpunkt nur Inhaber eines einzigen Gemeinschaftskontos sein. |