Eine Vollmacht erteilt dem Inhaber der Vollmacht die Befugnis, im Namen des Kunden Handelsgeschäfte und Barüberweisungen auszuführen. Sowohl der Kontoinhaber als auch der Inhaber der Vollmacht können Geldabhebungen über das Modul „Auszahlung“ anweisen. Bitte beachten Sie, dass Überweisungen an den Bevollmächtigten nicht möglich sind.
Folgenden Personen kann die Vollmacht erteilt werden:
- Ehegatten
- Eltern
- Geschwistern (ab Volljährigkeit)
- Kindern (ab Volljährigkeit)
Das Vollmachtsformular (General Power of Attorney) steht Ihnen auf Wunsch hier zur Verfügung. Eine Ausweiskopie des Vollmachtsnehmers wird ebenfalls benötigt (ID, Pass). Um das genannte Formular zusammen mit der Ausweiskopie an die Saxo einzureichen, kontaktieren Sie bitte vorgangig unseren Support via Chat (Fragezeichen oben rechts).