Eine Vollmacht erteilt dem Inhaber der Vollmacht die Befugnis, im Namen des Trading-Kontoinhabers Handelsgeschäfte und Barüberweisungen von dessen Trading-Konto auf das Bankkonto des Begünstigten auszuführen.
Sowohl der Kontoinhaber als auch der Inhaber der Vollmacht können Geldabhebungen über das Modul „Geld abheben“ in der Trading-Plattform anweisen.
Folgenden Personen kann die Vollmacht erteilt werden:
- Ehegatten
- Eltern
- Geschwistern (sofern diese volljährig sind)
- Kindern (sofern diese volljährig sind)