Die Quellensteuer ist eine Steuer, die direkt an der Quelle einbehalten wird, bevor der Empfänger die Zahlung erhält. Bei Dividenden oder Zinsen wird die Steuer vom auszahlenden Unternehmen einbehalten und an die Steuerbehörde abgeführt. Dies stellt sicher, dass die Steuerpflicht erfüllt wird, bevor der Empfänger die Erträge erhält.
Ein Beispiel für Quellensteuer ist die Dividendenzahlung eines Unternehmens an seine Aktionäre. Wenn ein deutsches Unternehmen Dividenden an einen Aktionär in einem anderen Land zahlt, kann es sein, dass das Unternehmen eine Quellensteuer einbehält und an die deutsche Steuerbehörde abführt. Der Aktionär erhält dann die Dividende abzüglich der einbehaltenen Steuer. Weitere Informationen zur Quellensteuer finden Sie gerne hier.