Eine Geschäftsbeziehung der Saxo Bank (Schweiz) AG mit einem verstorbenen Bankkunden
wird infolge seines Todes nicht automatisch aufgelöst. Mit dem Todeszeitpunkt eines
Bankkunden übernimmt grundsätzlich die Erbengemeinschaft resp. der Alleinerbe die
Stellung des Erblassers in der Bankgeschäftsbeziehung.
Im Todesfall der Kontoinhaberin oder des Kontoinhabers, bitten wir die Erben bzw. die Verwalter/Vollstrecker des Nachlasses, uns sobald als möglich vorzugsweise via Email support@accountservices.saxo oder via Post zu kontaktieren:
Saxo Bank (Schweiz) AG
The Circle 38
CH-8058 Zürich-Flughafen
Schweiz
In der Regel können folgende Unterlagen angefordert werden:
- Original oder beglaubigte Kopie der Sterbeurkunde
- Original oder beglaubigte Kopie des Erbscheins bzw. Willensvollstreckerzeugnis
-falls letzer Wohnsitz in der Schweiz: Original oder notariell beglaubigte Kopie des Erbscheins
-falls letzter Wohnsitz im Ausland: Original oder notariell beglaubigte Kopie eines dem Erbschein entsprechenden Dokumentes. Je nach Land der Ausstellungsbehörde müssen die Erbdokumente noch mit einer Apostille versehen oder durch die Schweizer Botschaft überbeglaubigt sein. Länderspezifische Vorgaben (wie zum Beispiel beglaubigte Übersetzungen der Dokumente) werden für jeden Einzelfall von der Bank festgelegt - vollständiger Name und Kontaktdaten (Email, Telefon usw.) des Verwalters/Vollstreckers
- Notariell beglaubigte Ausweiskopien (Pass oder ID) aller Erben sowie des Verwalters/Vollstreckers
- Kontoauflösungauftrag (nur gültig via offizielles Saxo-Auszahlungsformular) unterschrieben von allen Erben bzw. des Willensvollstreckers
Die obige Auflistung ist nicht abschliessend. Je nach Fall können zusätzliche Unterlagen und Informationen angefragt werden. Die Saxo überprüft die erhaltenen Unterlagen und wird sich mit den Erben bzw. dem Willenvollstrecker in Verbindung setzen. Während dieser Zeit bleibt das Konto temporär gesperrt.
Bis zur Auflösung der Geschäftsbeziehung gelten weiterhin die allgemeinen Geschäftsbedingungen der Saxo Bank (Schweiz) AG (verfügbar unter: https://home.saxo/dech, vergleiche insbesondere Ziffer 2 zur Risikoanerkennung und Ziffer 3 zur Bestätigungen und Verpflichtungen des Kunden) sowie die in der Informationsbroschüre «Risiken im Handel mit Finanzinstrumenten» erläuterten Risiken.
Leider ist es für einen Kontoinhaber nicht möglich, im Voraus einen Treuhänder/Nominee zu ernennen.