Gestützt auf das Kollektivanlagengesetz (KAG) und das Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG), ist für Privatinvestoren der Handel von ETFs nur möglich, wenn diese von der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht (FINMA) zum Vertrieb in der Schweiz zugelassen sind und ein Basisinformationsblatt (Key Information Document) vorliegt. Das Dokument beschreibt die wichtigsten Merkmale des Produkts, wie Eigenschaften, Risiko-/Renditeprofil sowie Kosten.
Für eine Reihe von ETFs hat der Provider/Emittent möglicherweise keine Genehmigung der FINMA eingeholt und/oder kein BIB (KID). Folglich ermöglicht die Saxo den Handel mit diesen Instrumenten für Privatkunden nicht.
Bei fehlendem KID wird in der Produktübersicht die untere Fehlermeldung angezeigt. Ein allfällig vorhandenes BIB (KID) ersehen Sie ebenfalls in der Produktübersicht unter Unterlagen:
In den Handelsbedingungen kann ebenfalls überprüft werden, ob ein KID besteht:
Mit KID |
Ohne KID |
Warum kann ich einen börsengehandelten Fonds nicht handeln, obwohl der Anbieter ein KID erstellt hat?
Bevor ein börsengehandelter Fonds für den Handel zur Verfügung steht, muss der ETF-Anbieter sicherstellen, dass er die aufsichtsrechtlichen Anforderungen in jedem Land, in dem er den Fonds vertreiben will, erfüllt. Dazu gehören die Einholung der erforderlichen Genehmigungen und die Einhaltung der lokalen Vorschriften. Wenn der ETF in Ihrem Land nicht vertrieben werden kann, kann Saxo ihn nicht für den Handel zur Verfügung stellen.
Ich konnte bisher mit einem bestimmten ETF handeln, aber jetzt nicht mehr, warum?
Es kann sein, dass Sie den Zugang zum Handel mit einem bestimmten ETF eingeschränkt wird. Die PRIIPs-Verordnung schreibt vor, dass das KID immer dann aktualisiert werden muss, wenn sich die Informationen darin so stark ändern, dass sie die Investitionsentscheidung des Anlegers beeinflussen können. Die Saxo muss daher den Zugang zum Handel mit ETFs, deren Anbieter die KIDs noch nicht aktualisiert haben, so lange einschränken, bis die neuen aktualisierten KIDs wieder verfügbar sind.
Bitte beachten Sie, dass Kunden, die ein "Opt-out" beantragt haben und als "Elective Professional" eingestuft werden, von den Handelsbeschränkungen im Zusammenhang mit der Verfügbarkeit von Swiss KIDs nicht betroffen sind.